SV Union Wessum 1920 e.V.

Betriebssport - Betriebliche Gesundheitsförderung


Stefanie Büscher

Abteilungsleiterin Union Vital

Tel: 0157/77260321



Unser Angebot für Ihren Betrieb

• Kurse für Sie und Ihre Mitarbeiter Im eigenen Betrieb oder unseren Räumlichkeiten

• Gerätetraining

• Physiotherapeutische Behandlungen in Kooperation mit Osteo Vital

• Steuer- und Sozialversicherungsfrei absetzbar

Möglichkeiten der steuerlichen Gesundheitsförderung

Übernimmt der Arbeitgeber z.B. die Kosten für ein Fitnessstudio, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Ermöglicht der Arbeitgeber den Arbeitnehmern derartige Sportangebote, kann der sich ergebende geldwerte Vorteil allerdings im Rahmen der 44-Euro- Sachbezugsfreigrenze lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. Mit § 3 Nr. 34 EStG hat der Gesetzgeber eine Steuerbefreiungsvorschrift mit dem Ziel der Stärkung der betrieblichen Gesundheitsförderung der Mitarbeiter geschaffen. Dadurch kann Ihr Arbeitgeber Ihnen gesundheitsfördernde Maßnahmen anbieten oder externe Kurse zur Gesundheitserhaltung bezuschussen. Der Höchstbetrag für die vom Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn oder Gehalt zu erbringenden Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung beträgt je Arbeitnehmer 500,- € im Jahr.